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Leistungen und Kosten des Medienfachwirt(in)
IHK
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Die Aufstiegsqualifizierung
Medienfachwirt(in) IHK findet berufsbegleitend im Raum Mannheim,
Ludwigshafen, Heidelberg statt und umfasst 600
Unterrichtsstunden in 20 Monaten.
In unserem Preis sind alle Skripte enthalten,
die Lehr-CDs sowie andere Materialien.
Sie zahlen monatlich 249,90 EUR pro Monat
und
können auf Wunsch auch in
6 Raten zahlen zu je 833,00 EUR.
Insgesamt zahlen Sie uns für den Kurs Medienfachwirt(in) IHK 4.998
EUR inkl. 19% Umsatzsteuer; dies entspricht netto
4.200,00 EUR (das sind 7,00 EUR netto
pro Unterrichtsstunde).
Die IHK-Prüfungsgebühren kommen hinzu und werden direkt von der
IHK Rhein-Neckar in Mannheim in Rechnung gestellt.
Fördermöglichkeiten
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen
können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert werden. Wir
möchten hier beispielhaft folgende Fördermöglichkeiten nennen:
-
Zuschuss von 30,5 % zu Maßnahme-
und Prüfungskosten (zzgl. evt. Kinderbetreuungskosten), Rest
als günstig verzinstes Darlehen.
-
Rückzahlungsbeginn bis zu
6 Jahre nach Maßnahmestart; Darlehensnachlass
von 66 % bei Existenzgründung innerhalb von 3 Jahren bei späterer
-
Beschäftigung von mindestens
2 Personen
-
Zuständige Behörden für die
Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall
sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung
bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz
der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Die Ämter finden
Sie unter: http://www.meister-bafoeg.info/de/102.php
Sie können sich informieren auf der offiziellen Seite zum
Meisterbafög: http://www.meister-bafoeg.info
-
Informationen und Bedingungen:
http://www.meister-bafoeg.info/
Prüfungsgebühr
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet
sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie-
und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelkammer Rhein-Neckar
derzeit 360,00 EUR ohne Gewähr). Die Prüfungsgebühr wird
direkt von der prüfenden Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
aus Mannheim in Rechnung gestellt.
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